Beginn
Di., 29.11.2022,
18:00 - 19:30 Uhr
Die Terrorherrschaft der Nazis hat zu millionenfachem im Namen des Staates begangenen Unrecht geführt. Verfolgte aus fast allen Ländern Europas, hatten schwerste körperliche und seelische Beeinträchtigungen zu ertragen. Andere sahen die wirtschaftliche Existenz vernichtet oder das Vermögen entzogen. Wie ist unser Rechtsstaat Bundesrepublik mit Opfern und Geschädigten der Naziherrschaft umgegangen? Gab es für alle oder wenigstens die meisten Betroffenen eine sogenannte „Wiedergutmachung“? Wurde versucht, angemessenen Ersatz für an Leib, Seele und Vermögen erlittene Schäden zu leisten? Der 70. Jahrestag des im September 1952 zwischen Israel, der Claims Conference und der Bundesrepublik geschlossenen Luxemburger Abkommens gibt Anlass zur historischen Betrachtung.
In Kooperation mit der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit im Kreis Recklinghausen und dem Verein für Orts- und Heimatkunde.
Anmeldung bis zum 24. November