Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Die VHS Recklinghausen ist ein anerkannter Träger zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem AWbG.
Arbeitnehmer*innen in NRW haben (bis auf wenige Ausnahmen) einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, das heißt, bezahlte Freistellung nach dem AWbG, für maximal fünf Tage zu Weiterbildungszwecken. Die Ansprüche aus zwei Jahren können zusammengefasst werden. Das AWbG erkennt Seminare der politischen und beruflichen Bildung, die bestimmten Kriterien genügen, als Bildungsurlaub an. Die berufliche Weiterbildung ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Allgemeine Informationen zum Thema Weiterbildung, Beratung und Förderung finden Sie auf Weiterbildungsberatung NRW.

Unsere Tipps zum Bildungsurlaub bei der VHS Recklinghausen

Häufige Fragen

Kann ich an einem Bildungsurlaub teilnehmen, auch wenn ich dafür keine Freistellung vom Arbeitgeber beantragen möchte?

Unsere Bildungsurlaube sind für alle Interessent*innen buchbar. Die Kennzeichnung als Bildungsurlaub bedeutet nur, dass das Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist und man dafür den bezahlten Sonderurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz beim Arbeitgeber beantragen kann. Schüler*innen, Studierende oder Menschen mit RecklinghausenPass erhalten auch für Bildungsurlaube bei Nachweis die übliche Ermäßigung gemäß AGB.

Wie kann ich mich anmelden, wenn die Rechnung für die Veranstaltung von meinem Arbeitgeber beglichen werden soll?

Sie möchten eines unserer Angebote nutzen und Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie die Kosten? Die Rechnungsstellung und Zahlung sollen direkt über den Arbeitgeber laufen? Sie haben in diesem Fall zwei Möglichkeiten:

Was muss ich beachten, wenn ich für einen Bildungsurlaub oder ein mehrtägiges Seminar eine Unterkunft buchen möchte?

Unsere Veranstaltungsorte liegen alle zentral und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen, Sie können aus einer großen Anzahl verschiedener Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet wählen. Informationen finden Sie bei der Tourist Information der Stadt Recklinghausen.

Bei der Buchung empfehlen wir Ihnen, auf kund*innenfreundliche Stornierungsbedingungen zu achten, sollte es dazu kommen, dass wir die von Ihnen gebuchte Veranstaltung wegen zu geringen Anmeldezahlen absagen müssen. Diese Empfehlung gilt auch für Ihre Anreise mit dem ÖPNV.

Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung mit dem „Bildungsscheck“

Mit dem Bildungsscheck NRW können Beschäftigte und Berufsrückkehrende eine finanzielle Unterstützung für eine beruflichen Weiterbildung erhalten. Dazu ist eine vorherige Beratung in einer zertifizierten Beratungsstelle obligatoroisch. Weitere Informationen zum Bildungsscheck und eine Übersicht entsprechender Beratungsstellen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und unter Weiterbildungsberatung NRW.