Beginn
Sa., 04.07.2026,
09:00 - 12:00 Uhr
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) A2 / B1
Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern ist die Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V. (g.a.s.t.) für die Organisation und Abwicklung des Deutsch-Tests für Zuwanderer zuständig. Die VHS Recklinghausen ist zugelassene Prüfstelle des BAMF für die Prüfung„Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ).
Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ist eine standardisierte Sprachprüfung zur Feststellung von Deutschkenntnissen auf den Niveaus A2 und B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER). Der Test dient als abschließende
Sprachprüfung für Kursteilnehmende in Integrationskursen. Die Vorbereitung auf den Abschlusstest erfolgt im letzten Kursabschnitt des Integrationssprachkurses.
Der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ besteht aus 2 Teilen: einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung (Hören, Lesen, Schreiben) dauert ca. 100 Minuten. Die mündliche Prüfung (Sprechen) dauert insgesamt ca. 16 Minuten. Sie erhalten ein DTZ-Zertifikat, wenn Sie Leistungen auf den Niveaus A2 und B1 erbringen. Liegen Ihre Leistungen unter dem Niveau A2, erhalten Sie nur einen DTZ-Ergebnisbogen.
Folgende Personengruppen können an der Prüfung teilnehmen:
• Personen mit einer Teilnahmeberechtigung/Verpflichtung für Integrationskurs
• Personen ohne Teilnahmeberechtigung oder Verpflichtung, die mindestens einen Kursabschnitt im Integrationskurs auf eigene Kosten besucht haben (Nachweis erforderlich)
Andere Personen können nicht am DTZ teilnehmen. Für sie ist die telc Prüfung 7013 passend.
Anmeldeverfahren
Der Anmeldeschluss beträgt 6 Wochen vor dem Prüfungstermin. Sie müssen einen Termin vereinbaren: unter 02361 50 1847 oder susanne.schloimann@recklinghausen.de. Die Prüfungsanmeldung erfolgt dann persönlich in der Geschäftsstelle der VHS Recklinghausen unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises.
Externe Teilnehmende müssen bei der Prüfungsanmeldung eine Teilnahmeberechtigung/Teilnahmeverpflichtung mit BAMF-Kennziffer vorlegen, wenn noch Anspruch auf eine BAMF finanzierte Prüfung besteht.
Prüfungsgebühr
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernimmt die Kosten für DTZ-Prüfungen für geförderte Teilnehmende einmalig. Für Kursteilnehmende, die als „Selbstzahlende“ am Integrationssprachkurs teilgenommen haben oder keinen geförderten Prüfungsversuch mehr haben, beträgt die Prüfungsgebühr 160 Euro.
Prüfungsrücktritt
Ein Rücktritt von der Prüfung muss immer schriftlich erfolgen. Die Abmeldefrist beträgt mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungsbeginn. In diesem Fall fallen keine Bearbeitungsgebühren an. Bei nicht fristgerechter Abmeldung und Nichterscheinen
am Prüfungstag (auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro erhoben.
Am Prüfungstag
Die schriftliche Prüfung beginnt um 09.00 Uhr. Bitte kommen Sie unbedingt pünktlich! Die mündliche Prüfung findet am gleichen Tag statt, direkt im Anschluss an die schriftliche Prüfung. Planen Sie daher den ganzen Tag ein.
Bringen Sie zur Prüfung mit:
• Ihren gültigen amtlichen Ausweis (Personalausweis/Pass/Aufenthaltstitel) mit Lichtbild. Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie sich vollständig ausweisen können und wir Ihre Identität zweifelsfrei feststellen können.
• Einen schwarzen oder blauen, nicht radierbaren Kugelschreiber. Beachten Sie, dass die Antwort- oder Schreibbögen, die mit radierbaren Stiften beschrieben werden, nicht ausgewertet werden.
• Verpflegung (Wichtig: Getränk in einer durchsichtigen Flasche ohne Etikett)
Während der gesamten Prüfung sind keine Handys oder Smartwatches erlaubt. Diese werden vor der Prüfung eingesammelt. Lassen Sie Ihre elektronischen Geräte zu Hause, wenn Sie dies nicht wünschen.