Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Bestimmen Sie frühzeitig, wer mal für Sie handeln darf Vortrag

Der Kurs ist abgeschlossen

Kursnr.
23B-5900
Beginn
Di., 24.10.2023,
18:00 - 19:30 Uhr
Dauer
1 Termin
Gebühr
8,00 €
Vielen Menschen denken, wenn im Krankheitsfall man selbst nicht mehr handeln kann, dass automatisch der Ehepartner handlungsbefugt sind. Dies ist leider nicht der Fall und oftmals trifft einen unvorbereitet die gerichtliche Anordnung einer Betreuung. Es ist wichtig, frühzeitig zu regeln, wer im Krankheitsfall oder wenn aus sonstigen Gründen kein eigenbestimmtes Handeln erfolgen kann, für einen handeln darf. Was gilt es hier zu beachten? Wie wähle ich diese Vertrauensperson aus und was soll diese alles regeln dürfen? Und, wie könnte eine mögliche Kontrolle erfolgen? Der Vortrag bietet Ihnen eine Reihe von Hilfestellungen, die es bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung zu beachten gilt und gibt wichtige Tipps und Tricks für diese wichtigen Dokumente.

Um Anmeldung wird gebeten.

Kursort

Kursraum R. 1.02
Herzogswall 17
45657 Recklinghausen

Kurstermine

Anzahl: 1
Datum

24.10.2023

Uhrzeit

18:00 - 19:30 Uhr

Ort

Herzogswall 17, Willy-Brandt-Haus R. 1.02